Wir durften live dabei sein: Bei der Geburt eines neunen Grundrechtes. Dennn um nichts weniger handelt es sich bei dem Urteil des BVG von gestern. Es muss Gefahr für Leib und Leben bestehen, ehe der Staat Festplatten ausspähen darf. Mit diesem Urteil, schreibt Dietmar Hipp in seinem Artikel Online-Durchsuchungen: Richter erfinden das Computer-Grundrecht , ist das Verfassungsgericht im Informationszeitalter angekommen und hat ein IT-Grundrecht erfunden: Der Computer wird zum Teil der Persönlichkeit.
Und Heise meint: Karlsruhe lässt kaum Raum für heimliche Online-Durchsuchungen. Das ist übereinstimmend eine "schallende Ohrfeige" für den amtierenden Bundesinnenminister, der Online-Durchsuchungen als wichtigen Bestandteil seiner "Anti-Terror-Strategie" sieht.
Denn aus der Analyse des Ist-Zustandes ermittelten die Verfassungsrichter ohne allzuviel Federlesens ein Schutzbedürfnis des Einzelnen. Und weil sie dieses gegenwärtig nicht erfüllt sahen, entwickelten sie dazu gleich das passende juristische Konzept.
Die "Nutzung der Informationstechnik", argumentieren die Richter, habe für die "Persönlichkeit und die Enfaltung des Einzelnen eine früher nicht absehbare Bedeutung erlangt". Diese eröffne jedem Einzelnen "neue Möglichkeiten", begründe aber auch "neuartige Gefährdungen der Persönlichkeit".
Und Heise meint: Karlsruhe lässt kaum Raum für heimliche Online-Durchsuchungen. Das ist übereinstimmend eine "schallende Ohrfeige" für den amtierenden Bundesinnenminister, der Online-Durchsuchungen als wichtigen Bestandteil seiner "Anti-Terror-Strategie" sieht.
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